Industriewaagen HG
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  • per Spedition bei höher gewichtigen oder sperrigen Artikeln, ( siehe Artikelbeschreibung )
  • Der Versand erfolgt selbstverständlich versichert.

Impressum

Industriewaagen HG
Inhaber: Heinz Ganse 
August-Ganther-Strasse 5 - D-77871 Renchen
Deutschland
Telefon: 0049-(0)7843-994540
Telefax: 0049-(0)7843-994856
UST-Id-Nr.: DE 234641566
St.Nr.:14197/26501
Finanzamt Renchen

Verantwortlich für den Inhalt:
Heinz Ganse

E-Mail:
industriewaagen-hg@t-online.de

URL:
http://www.industriewaagen-waegesysteme-hg.de.de
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen von Industriewaagen HG;

1. Allgemeines: Unsere Angebote sind ausschließlich für Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe, Institute und Behörden bestimmt. Alle Lieferungen und Leistungen kommen ausschließlich zu den nachstehend abgedruckten Vertragsbedingungen zustande. Entgegenstehende oder von unseren Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an. Unsere Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Durch Annahme der gelieferten Produkte oder Leistungen erklärt der Vertragspartner sein Einverständnis mit den nachstehend abgedruckten Vertragsbedingungen.
2. Angebote: Unsere Angebote sind freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme. Aufträge sind für uns erst verbindlich, wenn diese von uns schriftlich bestätigt oder durch Lieferung oder Leistung ausgeführt werden.
3. Leistungsdaten: Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt sind. Angaben in Prospekten, Werbematerialien oder sonstigen Informationsquellen sind unverbindlich und keine Äußerungen zur Beschaffenheit der Produkte im Sinne des Gewährleistungsrechts. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten, soweit dadurch keine Lieferung einer anderen Sache gemäß § 434 Abs.3 BGB vorliegt.
4. Liefer- und Abnahmeverpflichtungen: Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle erforderlichen Pläne, Zeichnungen, Genehmigungen und sonstigen für die Vertragsdurchführung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen und vertraglich vereinbarte Abschlagszahlungen vertragsgemäß zu leisten. Werden diese Voraussetzungen nicht oder nicht vertragsgemäß erfüllt, verlängert sich die Liefer- oder Leistungsfrist in angemessenem Umfang. Schadensersatzansprüche durch Liefer- oder Leistungsverzögerungen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und bei Schäden durch Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen. Die Ansprüche auf Ersatz von Verzugsschäden sind der Höhe nach begrenzt auf 0,5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen für jede vollendete Kalenderwoche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens auf 5% des Rechnungswertes. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt verlängert sich die Liefer- und Leistungsfrist in angemessenem Umfang. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt unmöglich, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Bei einer Verlängerung der Lieferfrist oder Unmöglichkeit der Lieferung durch höhere Gewalt sind Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Vertragspartners ausgeschlossen. Rücktritt des Vertragspartners vom Vertrag oder Annahmeverweigerung wegen Liefer- oder Leistungsverzögerungen sind ausgeschlossen, sobald die Herstellung der von ihm bestellten Produkte veranlasst worden ist. Werden Lieferung oder Leistung durch Umstände verzögert, die der Vertragspartner zu vertreten hat, sind wir berechtigt, nach schriftlicher Aufforderung des Vertragspartners zur Abnahme der Produkte mit angemessener Frist, anderweitig über die Produkte zu verfügen und den Vertragspartner zu einem späteren Zeitpunkt zu beliefern, wobei Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen sind. Während des Verzuges des Vertragspartners eintretende Preisänderungen unserer Lieferanten berechtigen uns, diese Preiserhöhungen an den Vertragspartner weiterzugeben. Für Schäden aufgrund des Annahmeverzuges haftet der Vertragspartner nach gesetzlichen Bestimmungen. Bei vertraglich vereinbarter Lieferung ab Werk gilt die Lieferfrist mit dem Zugang einer schriftlichen Bereitstellungsanzeige beim Vertragspartner als eingehalten. Bei vertraglich vereinbarter Lieferung an einen anderen Ort gilt die Lieferfrist mit Ablieferung am vertraglich vereinbarten Ablieferungsort als eingehalten. Ein Versand erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners. Sofern Aufstellung und Montage vertraglich vereinbart sind, ist der Vertragspartner zu einer ordnungsgemäßen Sicherung des Aufstellungsortes und zum Abschluss einer angemessenen Montageversicherung auf eigene Kosten verpflichtet.
5. Zahlungsbedingungen und Preise: Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind sämtliche Preisangaben Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Bei vertraglich vereinbarter Lieferung ab Werk handelt es sich um Preisangaben ausschließlich Versand und Verpackung. Bei vertraglich vereinbarter Lieferung an einen anderen Ort trägt der Vertragspartner zusätzlich insbesondere die Kosten für Transport und Verpackung, Reisekosten und alle erforderlichen weiteren Kosten. Forderungen aus Rechnungen werden mit dem Zugang der Rechnung beim Vertragspartner ohne Abzug fällig. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur an uns oder gegen Vorlage einer schriftlichen Inkassovollmacht an Dritte geleistet werden. Anzahlungen werden nicht verzinst. Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
5.1 Zahlung: Die Zahlung erfolgt gemäß den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsbedingungen. Bleibt der Käufer bei Ratenzahlungen mit einer vereinbarten Rate im Rückstand, wird die jeweilige Gesamtforderung einschließlich Nebenforderungen sofort fällig. Bei Zielüberschreitung ist "WS" berechtigt ohne besonderen Nachweis Verzugszinsen i.H.v. 8 % über dem geltenden Basisgrundsatz zu verlangen. Eine Fristsetzung ist hierfür nicht erforderlich. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Stehen fällige Rechnungen sowohl aus Lieferung als auch aus Montage- oder Kundendienstleistungen gleichzeitig offen, so werden eingehende Zahlungen stets zuerst zum Ausgleich der Montage- und Kundendienstleistung verwendet. Entgegenstehende Anweisungen des Käufers bei Zahlung sind wirkungslos. Gegenüber den von "WS" ausgestellten Rechnungen kann nur mit von "WS" anerkannten oder bereits gerichtlich festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Zurückbehaltung und Aufrechnung: Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur bei unserer Zustimmung oder bei rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen berechtigt.
7. Eigentumsvorbehalt: Alle gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Vertragspartner bestehenden Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, zu denen auch noch nicht fällige Forderungen aus bereits erfolgten Lieferungen gehören, unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Produkte zu verlangen. Der Anspruch auf Herausgabe beinhaltet keinen Rücktritt vom Vertrag, sofern der Rücktritt nicht ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Nach Herausgabe sind wir zur anderweitigen Verwertung der Produkte berechtigt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Vertragspartners anzurechnen, wobei wir dazu berechtigt sind, einen angemessenen Abschlag in Ansatz zu bringen, insbesondere für die Verwertungskosten, für Lagerhaltung und Transport. Ferner steht uns ein pauschaler Verwaltungskostenabschlag zu. Mit der Übergabe trägt der Vertragspartner bis zum vollständigen Eigentumserwerb für die gelieferten und in unserem Eigentum befindlichen Produkte die Gefahr des Abhandenkommens, des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Produkte ausreichend gegen die üblichen Gefahren zu versichern. Die aus einem Schadensfall entstehenden Ansprüche, insbesondere gegen Versicherer oder Schadensverursacher, tritt der Vertragspartner hiermit bis zur Höhe unserer Forderungen an uns ab. Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen unseres Eigentums oder der an uns abgetretenen Forderungen und Rechte durch Dritte hat uns der Vertragspartner unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, die aus unterlassener oder verspäteter Anzeige entstehen. Maßnahmen zur Sicherung unserer Forderungen und Unserer Rechte, die keinen Aufschub dulden, hat der Vertragspartner selbst zu treffen. Im Falle einer Verbindung unserer Produkte mit einem Grundstück oder mit anderen beweglichen Sachen des Vertragspartners stimmt der Vertragspartner für den Fall einer Ausübung unserer Eigentumsvorbehaltsrechte der Herausgabe unserer Produkte hiermit zu. Ansprüche, insbesondere gegen Versicherer oder Schadensverursacher, tritt der Vertragspartner hiermit bis zur Höhe unserer Forderungen an uns ab. Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen unseres Eigentums oder der an uns abgetretenen Forderungen und Rechte durch Dritte hat uns der Vertragspartner unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, die aus unterlassener oder verspäteter Anzeige entstehen. Maßnahmen zur Sicherung unserer Forderungen und unserer Rechte, die keinen Aufschub dulden, hat der Vertragspartner selbst zu treffen. Im Falle einer Verbindung unserer Produkte mit einem Grundstück oder mit anderen beweglichen Sachen des Vertragspartners stimmt der Vertragspartner für den Fall einer Ausübung unserer Eigentumsvorbehaltsrechte der Herausgabe unserer Produkte hiermit zu. Der Vertragspartner darf gelieferte Produkte nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm untersagt. Der Vertragspartner tritt hiermit alle ihm aus der Veräußerung oder sonstigen Verfügung gegen seine Kunden oder Dritte entstehenden Forderungen oder Rechte einschließlich etwaiger Ersatzansprüche gegen eine Kreditversicherung an uns ab. Auf Verlangen hat der Vertragspartner die Abtretung den Drittschuldnern anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung unserer gegen den Drittschuldner zustehenden Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben oder Unterlagen aus zu händigen. Wir ermächtigen den Vertragspartner widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen. Der Vertragspartner hat eingegangene Beträge an uns weiterzuleiten, soweit unsere Forderung fällig ist, anderenfalls hat der Vertragspartner die Beträge für uns treuhänderisch bis zum Eintritt der Fälligkeit zu verwahren. Für den Fall, dass der Vertragspartner aus der Weiterveräußerung von seinen Kunden Wechsel oder Schecks erhält, tritt er hiermit die gegen seine Kunden bestehenden Wechsel- oder Scheckforderungen an uns ab und zwar in der Höhe der von ihm abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bzw. Verarbeitung. Das Eigentum an den Wechsel- oder Scheckurkunden wird hiermit vom Vertragspartner an uns übertragen. Er verwahrt die Urkunden für uns treuhänderisch. Der Vertragspartner räumt uns zum Zweck der Besichtigung der vom Eigentumsvorbehalt erfassten Produkte das Recht ein, seine Geschäfts- und Lagerräume zu betreten und unsere Produkte von dort abzutransportieren, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Vertragspartners insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
8. Gewährleistung: Gelieferte Produkte sind nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen. Etwaige Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Produkte schriftlich bei uns anzuzeigen. Mangelhafte Produkte sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, für uns zur Besichtigung bereitzuhalten und bis zur Klärung der Reklamation sachgemäß zu verwahren. Verstöße gegen diese Verpflichtungen schließen sämtliche Gewährleistungsansprüche aus. Bei Verletzung der Untersuchungs- oder Anzeigepflicht gelten gelieferte Produkte als genehmigt. Bei rechtzeitig angezeigten und berechtigten Mängeln haben wir zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Ein Anspruch des Vertragspartners auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Minderung des vereinbarten Preises besteht erst dann, wenn zwei Nacherfüllungsversuche fehlgeschlagen sind oder die Nacherfüllung von uns endgültig abgelehnt wird. Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden durch Verletzung einer Hauptleistungspflicht und bei Schäden durch Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen. Der Höhe nach sind Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz beschränkt auf die jeweilige Deckungssumme der bestehenden Haftpflichtversicherung. Der Vertragspartner hat Anspruch auf Auskunft über die vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners für neue Produkte verjähren in zwei Jahren. Bei gebrauchten Produkten beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, soweit es sich nicht um Ansprüche aufgrund von Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder Ansprüche aufgrund von Schäden durch Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen handelt.
9.0 Montage: Die Montage und betriebsfertige Aufstellung außerhalb des Werkes erfolgt nur dann und unter gesonderter Berechnung durch Industriewaagen HG oder einen von ihr Beauftragten, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Die Montage umfasst nicht die Erstellung der Fundamente, Auflageträger und dergleichen. Die Fundamente müssen sachgemäß ausgeführt, trocken und angebunden sein. Der Besteller steht dafür ein, dass elektrische Anschlüsse unmittelbar bis zur Montagestelle vorhanden sind. Der Monteur muss ungehindert Zutritt zu der Montagestelle haben. Verzögerungen gehen zu Lasten des Bestellers. Sie werden auch dann gesondert berechnet, wenn für die Montage eine Pauschale vereinbart ist. Hilfskräfte hat der Besteller bei Bedarf kostenlos zur Verfügung zu stellen. Von Industriewaagen HG gelieferte Produkte dürfen nur von Industriewaagen HG eingesetzten Monteuren oder von Industriewaagen HG beauftragten
Fachfirmen und deren Monteuren durchgeführt werden. Werden Arbeiten oder Veränderungen ohne Zustimmung von Industriewaagen HG durchgeführt, entfällt jegliche Gewährleistung.
10.0 Eichung: Die Ausführung von eichpflichtigen und eichfähigen Produkten richtet sich nach den am Tage des Vertragsabschlusses behördlich vorgeschriebenen Bau- und Eichvorschriften für die Bauart, die sich aus den Angaben des Vertragspartners oder dem Verwendungszweck ergibt. Kann eine Eichpflicht nach den vom Vertragspartner übermittelten Angaben und Unterlagen nicht festgestellt werden, ist vertraglich nur die Genauigkeit geschuldet, die sich aus den Angaben und Unterlagen ergibt, die Vertragsbestandteil geworden sind. Bei Lieferung von Teilen für eichpflichtige Produkte übernehmen wir keine Gewährleistung dafür, dass die vorgeschriebenen Bau- und Eichvorschriften eingehalten werden
11.0 Widerrufsrecht :Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Industriewaagen HG
Inhaber: Heinz Ganse 
August-Ganther-Strasse 5 - D-77871 Renchen
Deutschland
Telefon: 0049-(0)7843-994540
Telefax: 0049-(0)7843-994856

11.1 Widerrufsfolgen:Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung Gewährleistung: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten ab Erhalt der Ware.

Impressum:

Industriewaagen HG
Inhaber: Heinz Ganse 
August-Ganther-Strasse 5 - D-77871 Renchen
Deutschland
Telefon: 0049-(0)7843-994540
Telefax: 0049-(0)7843-994856

USt-Id-Nr: DE234641566
Geschäftsleitung: Heinz Ganse
Gerichtsstand: Achern

11.2 Das Widerrufsrecht besteht nicht für: Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.
12.0 Informationen zur Batterieverordnung:
13.0 Haftungsausschluss für fremde Links: Wir verweisen auf unseren Seiten mit Links zu anderen Seiten im Internet. Für alle diese Links gilt: "WS" erklärt ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrückl. von allen Inhalten verlinkter Seiten Dritter auf www.industriewaagen-waegesysteme-hg.de.de; com; org; biz; net und machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und Inhalte der Seiten, zu denen Links führen.
14.0 Mitwirkungspflicht bei Beratungs-, Verwendungs- und Verarbeitungshinweisen: Wir bitten Sie um ausdrückliche Hinweise, wenn Sie Ihr eigenes Verhalten an beratungs- oder anwendungstechnischen Hinweisen orientieren, deren Auswirkungen für uns nicht offensichtlich erkennbar sind. Wir dürfen ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass wir in Einzelfällen Beratungsaufträge gegen Vergütung übernehmen, wobei die Einzelheiten individuell vereinbart werden müssen. Ohne eine Vergütung haben unsere Hinweise unverbindlichen Charakter.
15.0 Urheberrecht: Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte, Dritter verletzt werden.
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen.
16.0 Rückimport: Der Rückimport von Waren die Industriewaagen HG ins Ausland geliefert hat, oder der Verkauf von Waren, die für das Ausland bestimmt waren, nach Deutschland, ist nur mit schriftlicher Genehmigung von Industriewaagen HG zulässig. Der Käufer verpflichtet sich, zu Ersatz des gesamten Schadens, der Industriewaagen HG aus einem Verstoß des Bestellers oder seines Abnehmers gegen diese Bestimmung entsteht.
17.0 Hinweis auf Beteiligung am Befreiungssystem der Landbell AG "Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich "WS" zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 Verpackungs-Verordnung dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, (Kundennummer: 4115534) angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie unter www.landbell.de"
18.0 Datenschutz: Um den heutigen Ansprüchen gerecht zu werden, sind bei uns personen- und firmenbezogene Daten unserer Kunden über EDV gespeichert
und werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
19.0 Anbieterkennzeichnung: Industriewaagen HG August-Ganther-Str. 5 D-77871 Renchen UST-Id-Nr.: DE234641566 Steuer Nr. 14197/26501 Geschäftsführer: Heinz Ganse
20.0 e-shop Klausel: Die Anwendung des § 312e BGB Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 wird ausgeschlossen.
21.0 Rechtswirksamkeit: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenige des gesamten Rechtsgeschäftes nicht.
22.0 Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis ist Renchen. Gerichtsstand, auch für Klagen im Wechsel- und Scheckrecht ist Achern. Anzuwendendes Recht ist das der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen. Bei ausländischen Vertragspartnern behalten wir uns vor
an deren Gerichtsstand zu klagen und/oder deren Heimatrecht als anzuwendendes Recht zu wählen.
 

Information
Tel.: +49 (0)7843-994540
Fax: +49 (0)7843-994856

 
Öffnungszeiten
Mo.-Do.
Fr.
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9:00-16:00 Uhr
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 E-Mail: industriewaagen-hg@t-online.de    URL: http://www.industriewaagen-hg.de

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