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Was ist "eichen"
1. Eichpflicht im Produktionsprozess nur im geschäftlichen Verkehr,
bei Arzneimittel und Fertigpackungen vorgeschrieben.
Ansonsten keine Eichpflicht.
2. Eichen kann man nur eichfähige Waagen
3. Gesetzlich geregelt sind:
Eichfehlergrenzen (e) und Nacheichfristen
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A B
C D E
F G H
I J
K L M
N O P
Q R S
T U V
W X
Y Z
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A
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Ablesbarkeit d: Kleinster ablesbarer Gewichtswert.
Absolutwägung: Bestimmung des Gewichtes eines Wägegutes
in den Masseeinheiten Milligramm (mg), Gramm (g), Kilogramm
(kg) oder Tonnen (t). Wenn nichts vereinbart ist, wird der
Konventioneller
Wägewert angegeben.
Akkreditierung eines DKD-Laboratoriums: Prüfung und Begutachtung
eines messtechnischen Laboratoriums zur Berechtigung, international
anerkannte DKD-Kalibrierzertifikate erstellen zu dürfen.
Nach erfolgreicher Begutachtung und Prüfung stellt die
PTB, vertreten durch
den DKD im Deutschen
Akkreditierungsrat, die Akkreditierungsurkunde aus.
Kern besitzt die Akkreditierung zur Erstellung von DKD-Kalibrierzertifikaten
für elektronische Waagen und Gewichte.
Anwärmzeit: Zeitspanne vom Einschalten der Waage bis
zum Erreichen der Betriebstemperatur. Meist in der Bedienungsanleitung
angegeben. Siehe auch >>
Temperaturänderungen
Auswaage: Wird in einem Prozess eine vorab genau definierte
Menge einer Substanz einer Veränderung, z. B. einer Trocknung
unterzogen, so wird das verbleibende Gewicht der Substanz
nach der Prozessbehandlung durch Auswaage (auch Rückwägung)
bestimmt. Siehe auch >>
Einwaage
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Bauartzulassung einer Waage zur
Eichung: Die
Eichfähigkeit
einer Waage wird durch die Bauartzulassung dokumentiert.
Hierzu wird diese vorab einer eichtechnischen Prüfung unterzogen,
die von einer Bundesanstalt (meist ein metrologisches Staats-Institut)
durchgeführt wird. Diese umfaßt sowohl meßtechnische, sowie
gerätespezifische Anforderungen.
Die Bauartzulassung wird durch das EG-Bauartzulassungs-Zertifikat
(EC-Type-approval certificate) dokumentiert.
Die EG-Bauartzulassung ist in allen Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union (EU) gültig.
Bruttogewicht: Gewicht eines Wägegutes einschließlich
seiner Verpackung oder / und Transportbehälter
Nettogewicht,
Taragewicht
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D
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Datenschnittstelle / - Parameter: Meist RS 232C. Zum
direkten Anschluß von Drucker oder PC an die Waage. Die
Einstellung der Schnittstellenparameter Baudrate, Parität,
Datenbits erfolgt über die Waagentastatur nach der Bedienungsanleitung.
Dehnungsmeßstreifen (DMS): Elektrisches Meßelement, das
unter Belastung (z. B. durch das Wägegut) seinen elektrischen
Widerstand ändert. Der Dehnungsmeßstreifen ist Bestandteil
einer Wägezelle, auf die die Wägeplatte aufgesetzt ist.
DMS-Wägezellen werden hauptsächlich bei Industrie- und Handelswaagen,
sowie bei einfacheren Präzisionswaagen verwendet.
Dichtebestimmung: (früher "spezifisches Gewicht") Die
Dichte von Flüssigkeiten wird mit einem Senkkörper durch
eine Auftriebsmessung bestimmt. Bei Feststoffen ergibt sich
die Dichte aus dem Verhältnis Gewicht : Volumen. Das Volumen
wird ebenfalls über eine Auftriebsmessung in einer bekannten
Tauchflüssigkeit bestimmt. Die Dichte- bestimmungen mit
der Waage zeichnen sich durch eine hohe Genauigkeit aus.
Differenzwägung: Bestimmung des Gewichtsunterschiedes
eines Wägegutes vor und nach einer Behandlung, beispielsweise
einer Trocknung. Die beiden Wägungen werden auf derselben
Waage und unter den selben Bedingungen durchgeführt.
DKD: Im Deutschen Kalibrierdienst sind meßtechnische
Laboratorien zusammengeschlossen, die eine
Akkreditierung
für eine bestimmte Meßgröße haben. Sie haben eine hohe meßtechnische
Kompetenz.
Ein DKD-akkreditieres Laboratorium hat das Recht, international
anerkannte
Kalibrierzertifikate
für diese Meßgröße zu erstellen. Die
Kalibrierzertifikate
nach DKD sind in vielen Ländern der Erde gültig, beispielsweise
in der gesamten Europäischen Union.
Weitere Informationen
DKD-Partnerschaft KERN: KERN bietet Waagen- Fachunternehmen
die Möglichkeit,
DKD-Kalibrierzertifikate
für elek- tronische Waagen im Unterauftrag von KERN ihren
eigenen Kunden anzubieten. Die Datenaufnahme vor Ort erfolgt
hierbei durch das Fachunternehmen. Das Kalibrier- zertifikat
wird auf dieser Datenbasis von KERN ausgestellt. Voraussetzung
hierfür sind der Abschluß von Verträgen, Schulung, Prüfmittelüberwachung,
sowie Begutachtung des Fachunternehmens. Das Fachunternehmen
verpflichtet sich, genau den von KERN vorgegebenen Kriterien
zu folgen.
Dosieren / Sortierwägungen: Wägen mit Toleranzbereich.
Obere und untere Grenzwerte werden individuell programmiert,
entweder mit Gewichten oder numerisch über die Tastatur.
Beim Dosieren / Sortieren pendelt ein Leuchtbalken zwischen
den Grenzwerten, unterstützt durch ein akustisches Signal.
Über- und Unterdosierungen werden vermieden bzw. zu leichte
oder zu schwere Teile können sofort aussortiert werden.
Grenzwerteingabe in Gramm (g), Stück oder Prozent (%) möglich.
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E
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EA: European cooperation for Accreditation (früher WECC
bzw. EAL). Regelt die internationale gegenseitige Anerkennung
von DKD-Zertifikaten
Eckenlastprüfung von Waagen: Prüfung einer Waage durch
exzentrisches Aufstellen einer Prüflast außerhalb der Wägeplattenmitte.
Eichfähige / nicht eichfähige Waagen: Meßtechnisch nahezu
identisch. Bei der eichfähigen Waage sind einige Details
gesetzlich vor- geschrieben, z. B. Softwareänderungen, zusätzliche
Aufschriften.
Eichgültigkeitsdauer von Waagen: Analysenwaagen Eichklasse
I 2 Jahre Präzisionswaagen Eichklasse II 2 Jahre Industriewaagen
Eichklasse III 2 Jahre Kontrollwaagen, alle Klassen 1 Jahr
Eichgültigkeitsdauer von Gewichten: Gewichte der Fehlergrenzenklasse
E2 4 Jahre Gewichte der Fehlergrenzenklasse F1, F2 4 Jahre
Gewichte der Fehlergrenzenklasse M1-M3 4 Jahre Kontrollgewichte,
alle Klassen 1 Jahr
Eichkosten: Gebühr, die bei der
Eichung anfällt.
Zusätzlich zum Gerätepreis.
Eichung: Nach der EU-Richtlinie 90/384 EWG müssen Waagen
amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
a) im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware
durch Wägung bestimt wird.
b) bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken, sowie
bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
c) Zu amtlichen Zwecken wie Ermittlung von Gebühren, Zöllen
und Strafen. Ferner bei Sachver- ständigen-Gutachten für
Gerichte.
d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen
Jede Waage wird vom Eichamt geprüft und mit der Eichmarke
versehen. Damit ist ihre Genauig- keit im Rahmen der zulässigen
Eich-Toleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung
erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische
Union).
Eichung einer Waage mit Justierprogramm CAL: Das Justierprogramm
wird nach der Eichung durch eine amtliche Marke versiegelt
>> Erdanziehung.
Die Eichung gilt
nur für den angegebenen Aufstellungsort. Zur Eichvorbereitung
ist deshalb die Angabe des Aufstellungsortes mit Postleitzahl
(PLZ) nötig. Hinsichtlich Eichung im Werk oder am Aufstellungsort,
siehe jeweilige Modellangaben.
Eichung einer Waage mit Justierautomatik bzw. Justierschaltung:
Vorstehende Einschränkungen zum Aufstellungsort entfallen,
da die Justierautomatik auch nach der Eichung bedienbar
bleibt, also nicht versiegelt wird. In diesem Fall ist die
Eichung standortunabhängig.
Eichwert e: Maß für die Eich-Toleranz, je nach Waage
meist zwischen 1 und 10 d.
Einschwingzeit: Dauer einer Gewichtserfassung >>
Filter
Einwaage: Wird in einem Prozess eine genau definierte
Menge einer Substanz benötigt, so wird diese Substanz auf
den verlangten Gewichtswert eingewogen. Siehe auch >>
Auswaage
Elektromagnetische Kraftkompensation: Nach diesem Meßprinzip
arbeiten elektronische Analysenwaagen und hochwertige Präzisionswaagen.
Zugrunde gelegt ist der physikalische Effekt einer Kraftwirkung,
die eine stromdurchflossene Spule in einem Permanentmagnetfeld
erfährt.
Erdanziehung: Ist von erheblichem Einfluß auf genaue
elektronische Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde
verschieden ist, müssen Waagen standortabhängig >>
justiert werden.
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F
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Fallbeschleunigung: >>
Erdanziehung
Fehlergrenzen bei Waagen: Betrifft geeichte Waagen. Unter
Fehlergrenzen versteht man die zulässige
Toleranz,
also die erlaubte Gewichtsabweichung nach Plus und Minus.
Sie sind lastabhängig, Definition in der Eichordnung. Man
unterscheidet die Fehlergrenzen bei der Ersteichung und
die Verkehrsfehlergrenzen
Fehlergrenzen bei Gewichten/ Fehlergrenzenklassen: Die
Fehlergrenze eines Gewichtes entspricht der zulässigen
Toleranz,
also der größten, zulässigen Abweichung vom Nennwert nach
Plus und Minus.
Die Fehlergrenzenklassen bei Gewichten sind streng hierarchisch
gestuft und in der OIML
definiert.
Feingewichte: Gewichtsstücke der
OIML- Fehlergrenzklasse
F1. Sie werden zur Prüfung von
hochauflösenden
Waagen verwendet.
Fertigpackungskontrolle (FPVO): Sie regelt die korrekte
Befüllung von fertig verpackter Ware auf die auf der Verpackung
angegebenen Einwaage
(Füllgewicht). Die zulässigen
Toleranzen
regelt das Eichgesetz.
Filter zur Anpassung an die Umgebungsbedingungen: Erschütterungen
werden ausgefiltert, indem man die Zahl der waageninternen
Meßzyklen erhöht d. h. die Integrationszeit verlängert.
Zusätzliche Sicherheit über die Stillstandkontrolle, die
verhindert, daß ein Meßwert zu früh abgelesen oder ausgedruckt
wird. Meist sind mehrere Filterstufen einstell- bar. Siehe
auch Wägewert.
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G
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Gewichte: Siehe auch
Prüfgewichte
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Halbmikrowaage: Analysenwaage mit einer Ablesbarkeit
d = 0,01 mg.
Handelsgewichte: Gewichtsstücke der
OIML-Fehlergrenzenklasse
M3
Handelswaagen: Waagen der Eichklasse III. Der häufigste
Vertreter ist die Ladenwaage.
Hochauflösende Waagen: Hierunter versteht man meist Analysenwaagen
und Präzisionswaagen mit einer Auflösung von > 100.000 Digits.
Die Auflösung errechnet sich aus Wägebereich : Ablesbarkeit
d
Beispiel: Wägebereich 300g, Ablesbarkeit 0.001g entspr.
1mg, Auflösung = 300.000 Digits
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I
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Industriewaagen: Dieser Begriff ist sehr weit gespannt.
Hierunter werden unter anderem Tischwaagen, Plattformwaagen,
Kontrollwaagen, Hängewaagen (Kranwaagen), Behälterwaagen
und andere verstanden.
Interface: Datenschnittstelle
/ -Parameter
Internationaler Kilogramm-Prototyp: Wird auch als "Ur-Kilogramm"
bezeichnet und ist die Basiseinheit der Masse. Dieses Gewichtsstück
von 1 Kilogramm wird in Paris aufbewahrt. Es ist weltweit
verbindlich für das metrische Maßsystem. Von ihm abgeleitet
sind: Gramm (g), Milligramm (mg) und Tonnen (t)
ISO 9000ff: Qualitätsmanagement-System, in Form einer
DIN-Norm zur Qualitäts-Sicherung in einem Unternehmen. Komplette
Bezeichnung DIN EN ISO 9000ff-
Weitere Informationen
ISO/GLPP-Protokollierung: In Qualitätssicherungssystemen
werden Ausdrucke von Wägeergebnissen (Rohwerte) sowie Aus-
drucke der korrekten Waagenjustierung unter Angabe von Datum
und Uhrzeit, sowie der Waagen- Identifikation verlangt.
Am einfachsten über angeschlossenen Drucker möglich.
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J
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Justieren: Exaktes Einstellen einer Meßgröße eines Meßgerätes
(z.B.Waage) durch einen fachmännischen Eingriff in das Meßsystem.
Justieren des Wägebereiches einer Waage: Entweder mit
dem Prüfgewicht extern über das Justierprogramm (CAL), oder
mit der internen Justierautomatik bzw. Justierschaltung.
Notwendig bei Temperaturänderungen, veränderten Umgebungsbedingungen,
Ortsveränderungen usw. Tägliche Routinekontrolle empfehlenswert.
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K
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Kalibrieren: Feststellen der Richtigkeit einer Meßgröße
eines Meßgerätes (z.B. Waage) ohne Eingriff in das Meßsystem.
Beispiel: Prüfen einer Waage durch Auflegen eines
Prüfgewichtes.
Der Begriff Kalibrieren wurde früher auch für das
Justieren verwendet.
Kalibrierschein oder Kalibrierzertifikat: Dokumentiert
die meßtechnischen Eigenschaften einer Waage oder eines
Gewichtes, sowie die Rückführbarkeit auf das nationale Normal.
Gegen Mehrpreis.
Kapazitätsanzeige: Ein ansteigendes Leuchtband im Display
einer Waage zeigt den belegten und noch verfügbaren Wägebereich
an. Schützt vor unbeabsichtigter Überschreitung des Wägebereiches.
Karat, metrisch: Ein Karat metrisch 1 ct = 0,2 g Es wird
bei der Gewichtsbestimmung von Edelsteinen verwendet.
Kennlinie einer Waage Grafische Darstellung der Gewichtsanzeige
einer Waage unter Belastung mit Prüfgewichten. von Null
bis zur Höchstlast. Aus dem Kennlinienverlauf lassen sich
Rückschlüsse auf die Waagen-Genauigkeit ziehen.
Konformitätsbescheinigung: Die Übereinstimmung von eichfähigen
Waagen mit der Bauartzulassung
wird vom Eichamt (Benannte Stelle) durch die Ausstellung
der Konformitätsbescheinigung im Zuge der Eichung dokumentiert.
Konformitätserklärung: Die Konformitätserklärung dokumentiert,
daß ein Erzeugnis den EG-Richtlinien entspricht. Bei elektronischen
Waagen immer in Verbindung mit dem CE-Kennzeichen. Die Konformitätserklärung
ist bei KERN in der Bedienungsanleitung abgedruckt.
Konventioneller Wägewert eines Gewichtsstückes: Wirkung
eines Gewichtsstückes auf eine Waage unter folgenden idealisierten
Bedinungen: Werkstoffdichte des Gewichtes 8000kg/m³, Bezugstemperatur
20°C, Luftdichte bei der Messung 1,2 kg/m³. Siehe auch
Luftauftrieb
Der konventionelle
Wägewert vereinfacht
sehr genaue Wägungen, da nunmehr Schwankungen der Luftdichte
bis zu +/- 10% rechnerisch nicht berücksichtigt werden müssen.
Er hat sich weltweit durchtesetzt. Sämtliche Gewichte von
KERN sind auf den konventionellen
Wägewert justiert.
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L
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Laborwaagen: Hierunter versteht man Analysenwaagen und
Präzisionswaagen.
LCD-Anzeige (Liquid Cristal Display): Bauelement für
die digitale Gewichtsanzeige. In der Flüssigkristall-Anzeige
wird die strukturbedingte Leitfähigkeit von Flüssigkristallen
ausgenützt. Die LCD- Anzeige ist nicht selbstleuchtend.
LED-Anzeige (Light Emitting Diode): Bauelement für die
digitale Gewichtsanzeige. Es wird die eigene Leuchtkraft
von Leuchtdioden bzw. Lumineszensdioden ausgenützt. Die
LED-Anzeige ist selbstleuchtend.
Linearität / Richtigkeit: Größte Abweichung der Gewichtsanzeige
zum Wert des
Prüfgewichts
nach Plus und Minus über den gesamten
Wägebereich. Obergrenze
+/- 3 d. Qualitätsmerkmal.
Luftauftrieb: Jeder Körper erfährt in Luft einen Auftrieb
(Gewichtsverlust), der bei sehr genauen Wägungen nicht vernachlässigbar
ist.
Um ihn in der Praxis zu neutralisieren, ist der
Konventionelle
Wägewert eingeführt worden. Der Luftauftrieb muß allerdings
bei der Masse eines
Körpers, berücksichtigt werden.
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M
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Masse: Die Masse eines Körpers ist eine physikalische
Größe. Sie ist ein Maß für die Trägheits- wirkung gegenüber
einer Geschwindigkeitsänderung, wie auch die Anziehung auf
andere Körper. Die Masse ist immer gleich, ungeachtet der
Erdanziehung
und dem Luftauftrieb
Für die Masse gilt ebenfalls die metrische Einheit "Kilogramm"
Mehrbereichswaage: Waage mit mehreren, unterschiedlichen
Wägebereichen. Jeder Wägebereich beginnt bei Null, der größte
Wägebereich endet bei der Höchstlast der Waage. Jeder
Wägebereich hat eine
eigene Ablesbarkeit d
Meßunsicherheit einer Waage: Die Meßunsicherheit kennzeichnet
den Bereich, in dem der tatsächliche Meßwert liegt. Die
Wahr- scheinlichkeit hierfür beträgt im
DKD mindestens 95%.
Sie wird individuell für jede Waage nach einem genau festgelegten
Prüfverfahren ermittelt und im
Kalibrierschein
dokumentiert. Sie hängt von verschiedenen waageninternen
und externen Faktoren ab. Die Meßunsicherheit steigt mit
zunehmender Belastung der Waage.
Metrologie: Lehre vom Messen, den Maßeinheiten und den
Meßsystemen. Bei Waagen insbesondere im Zusammenhang mit
dem Eichwesen gebräuchlich. Siehe auch >>
OIML
Mindestlast Min: Untere Grenze des eichfähigen Wägebereiches.
Sie ist auf dem Eichschild vermerkt. Die Funktion der Waage
ist auch unterhalb der Mindestlast gegeben.
Mikrowaagen: Analysenwaage mit einer Höchstlast meist
zwischen 5 g und 50 g.
Ablesbarkeit d = 0.001 mg oder besser.
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N
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Nacheichung: Periodische Nachprüfung einer Waage mit
anschließender Kennzeichnung durch das Eichamt. Siehe auch
Eichgültigkeitsdauer für Waagen
Nettogewicht: Gewicht eines Wägegutes nach Abzug seiner
Verpackung und / oder des Transportbehälter >>
Bruttogewicht
, >> Taragewicht
Netto-Total: Möglichkeit, das Behältergewicht beim
Rezeptieren
in einem getrennten Waagenspeicher abzulegen. Das Nettototal
ist die Gewichtssumme aller eingewogenen Komponenten (ohne
Behältergewicht) und wird von der Waage auf Tastendruck
angezeigt. Dient der Kontrolle am Ende einer Rezeptur.
Newton: Die Einheit Newton (N) ist die Krafteinheit im
internationalen Einheitensystem (SI). Sie ist die Kraft,
die einen Körper der Masse
1 kg um 1m/sec² beschleunigt. KERN stellt auch Gewichte
her, die nach N justiert sind, Beispiel: Haken- u. Schlitzgewichte
Nichtselbsttätige Waage: Waage, zu deren Betätigung ein
Eingriff vom Bedienungspersonal erforderlich ist. Dies trifft
für das gesamte Waagenangebot von KERN zu. Dieser Begriff
wird insbesondere bei
eichfähigen Waagen
angewandt.
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O
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OIML:
Organisation Internationale de Métrologie Légale.
Diese regelt die meßtechnischen Belange im gesetzlichen
Eichwesen (Metrologie).
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P
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Piktogramm: Stilisierte, symbolische Darstellung
einer Geräteigenschaft oder einer allgemeinen Information.
Bei KERN im Katalog jeder Waage zugeordnet. Dient
der schnellen Orientierung
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EU-eichfähig, Klasse I:
Eichung
ist notwendig im geschäftlichen Verkehr und gilt
in allen EU-Staaten
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EU-eichfähig, Klasse II: Eichung ist notwendig
im geschäftlichen Verkehr und gilt in allen EU-Staaten
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EU-eichfähig, Klasse III: Eichung ist notwendig
im geschäftlichen Verkehr und gilt in allen EU-Staaten
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Interne Justierautomatik (CAL) Einstellen der
Genauigkeit durch internes motorgetriebenes Justiergewicht
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Justierprogramm (CAL): Zum Einstellen der Genauigkeit
externes Justiergewicht notwendig
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Stückzählen: Referenzstückzahlen wählbar. Anzeigenumschaltung
ovn Stück auf Gewicht
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Datenschnittstelle: RS, 232 C, bidirektional,
zum Anschluß von Drucker oder PC
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GLP/ISO-Protokollierung: Wägedaten mit Datum,
Uhrzeit und Ident-Nr.
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Rezeptur: Getrennte Speicher für das Gewicht
des Taragefäßes und der Rezepturbestandteile ( Netto-Total)
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Prozentbestimmung: Anzeige der Abweichung vom
Referenzgewicht (100%) in % statt in Gramm
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Staub- und Spritzwasserschutz: Schutzart IP 44
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Staub- und Spritzwasserschutz: Schutzart IP 54
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Staub- und Spritzwasserschutz: Schutzart IP 65
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Unterflurwägung: Lastaufnahme durch einen Haken
an der Waagen-Unterseite möglich
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Tarieren: Leergefäß auf Wägeplatte, TARE-Taste
drücken, Anzeige springt auf Null. Wiederholbar
Zuwiegen
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Batteriebetrieb: Mit automatischer Abschaltung
zu Batterieschonung
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Akku-Betrieb: Wiederaufladbares Set
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Temperaturanzeige
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Netzadapter
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Anzeige der Uhrzeit
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Wägen mit Toleranzbereich: Oberer und unterer
Grenzwert sind programmierbar, z.B. beim Dosieren
und Sortieren
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Pipette: Manuelles Volumendosiergerät mit der Möglichkeit,
auch kleinste Flüssigkeitsmengen gewichts- dosiert abgeben
zu können.
Plus-Minus-Wägungen: z. B. zur Qualitätskontrolle: Waage
mit Sollgewicht belasten - Nulltarieren durch Druck auf
TARE-Taste (Sollgewicht wird ge- speichert) - Waage zeigt
bei Folgewägungen ausschließlich die Abweichungen vom Sollgewicht
vorzeichenrichtig an.
Präzisionsgewichte: Gewichtsstücke der
OIML mittleren
Fehlergrenzklasse
M1. Sie werden zur Prüfung von Präzisionswaagen und Industriewaagen
verwendet.
Prozentbestimmung: Beispiel: Referenzgewicht einer Probe
vor der Trocknung 50g = Waagenanzeige 100%. Nach der Trocknung
40g = Waagenanzeige 80% absolut (Trockenmasse) oder 20%
relativ (Feuchte).
Prüfgewicht extern: (früher Kalibriergewicht) Dient zur
Einstellung oder Überprüfung der Waagengenauigkeit >>
Justieren des
Wägebereiches Das externe Prüfgewicht kann jederzeit,
auch nachträglich, DKD-zertifiziert
werden.
Weitere Informationen
Prüfgewicht intern: Wie externes Prüfgewicht, jedoch
in die Waage eingebaut und motorgetrieben.
Prüfmittelüberwachung: Im Qualitätsmanagement-System
gemäß ISO 9000ff sowie GLP gefordert. Meßmittel (z.B. Waagen)
und Prüfmittel (z.B. Gewichte) müssen in definierten Intervallen
auf ihre Richtigkeit überprüft, das heißt kalibriert werden.
Diese Prüfung ist zu dokumentieren.
Weiter Informationen
PTB: Physikalisch Technische Bundesanstalt in Braunschweig.
Diese Bundesbehörde ist zuständig für das gesetzliche Meßwesen
OIML in Deutschland.
Bei Waagen regelt sie das Eichwesen.
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R
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Referenzgewicht: Repräsentatives Teilegewicht bei der
Stückzählung gleicher Teile. Wird meist aus der Durchschnittsbildung
mehrerer Teile gewonnen >>
Referenzstückzahl
Referenzstückzahl: Notwendige Stückzahl, um ein repräsentatives
>> Referenzgewicht bei einer Stückzählung zu gewinnen. Meist
zwischen 5 und 50 Stück.
Rekalibrieren: Periodisches Nachmessen eines Meß-/ Prüfmittels
(z.B. Waagen / Gewichte) zur Überwachung seiner Richtigkeit.
Reproduzierbarkeit: (Standardabweichung) Maß der Übereinstimmung
bei Wiederholungsmessungen (z.B. Waage) unter denselben
Bedingungen. Meist 1 d oder kleiner. Qualitätsmerkmal.
Rezeptieren: Einwägen verschiedener Komponenten in einen
Behälter zu einer Mischung, beispielsweise nach einem Rezept
>> Nettototal
RS-Schnittstelle: >>
Datenschnittstelle.
Rückführbarkeit auf das nationale Normal: Die Norm ISO
9000 verlangt, daß alle Prüfmittel (z.B. Gewichte) mit dem
amtlichen Normal gemäß defi- nierter Toleranz übereinstimmen.
Siehe auch >>
Internationaler
Kilogramm-Prototyp
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Schutzart IP: Je höher die Nummer, desto weniger dringt
Staub und Spritzwasser in ein Waagengehäuse ein. IP 54 ist
bei höherwertigen Waagen Standard.
Selbsttätige Waage: Waage, bei welcher der Wägevorgang
ohne Eingreifen vom Bedienungspersonal abläuft.
Stand-by Waage: wird bei Nichtgebrauch nur teilweise
ausgeschaltet. Deshalb beim Wiedereinschalten keine Anwärmzeit
nötig. Zeitersparnis.
Stillstandskontrolle: >>
Filter
Stückzahlen von Einzelteilen: Man wiegt z. B. 10 gleiche
Teile; die Referenz-Stückzahl ist 10. Nun bildet die Waage
automatisch das Durchschnittsgewicht je Teil. Ab jetzt werden
die zu zählenden gleichen Teile sofort in Stück angezeigt.
Hier gilt: Je höher die Referenz-Stückzahl, desto größer
die Zählgenauigkeit.
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T
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Tara: Möglichkeit, die Gewichtsanzeige eines auf der
Wägeplatte stehenden Behälters wieder auf Null zurückzustellen.
Kann bei eletronischen Waagen beliebig oft wiederholt werden.
Die Tara ist subtraktiv, d. h. der verfügbare Wägebereich
wird um die Tara verkleinert. Beispiel: Wägebereich max.
6000g, Tara (=Behälter) 470g, verfügbarer Wägebereich =
5530g.
Taragewicht: Gewicht der Verpackung eines Wägegutes oder
eines Transportbehälter oder eines Behälters allgemein.
Siehe auch >>
Bruttogewicht
, >> Nettogewicht
Teilung: Bei der digitalanzeigenden Waage ist sie mit
der >> Ablesbarkeit d
identisch. Bei der mechanischen Waage versteht man hierunter
den kleinsten Gewichtswert auf einer Skala, bestehend aus
Teilstrichen und Ziffern, die mittels Zeiger oder Index
abgelesen wird.
Temperaturbereich: Bereich, in welchem eine geeichte
Waage benutzt werden darf. Er ist auf dem Kennzeichnungs-
schild angegeben. Bei Über- oder Unterschreitung sind Meßfehler
möglich.
Temperatureinfluß auf Waagen: Dieser ist physikalisch
bedingt und kann nur zum Teil durch eingebaute Kompensationen
korrigiert werden. Es ist deshalb notwenig, die Waage nach
einer Temperaturänderung erneut zu >>
justieren
Toleranz eines Meßgerätes: Jedes Meßgerät hat eine physikalisch
bedingte Anzeigentoleranz Die Toleranz definiert die größte,
zulässige Abweichung der Anzeige nach Plus und Minus.
Siehe auch >>
Fehlergrenzen
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Überlast- / Unterlastanzeige: Anzeige im Display einer
Waage, wenn Überlast oder Unterlast eingetreten ist.
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Validierung: Dokumentierter Nachweis, daß ein Prozess
oder Verfahren mit hoher Sicherheit geeignet ist, eine spezifische
Aufgabe zu erfüllen.
Verifizierung: Dokumentierter Nachweis, daß eine festgelegte
Anforderung erfüllt ist.
Verkehrsfehlergrenzen: Diese betragen das Doppelte der
>> Fehlergrenzen
einer Waage bei der Ersteichung (Ersteich- fehlergrenzen).
Sie sind die zulässigen Abweichungen beim Gebrauch einer
Waage nach Plus und Minus.
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W
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Wägebereich Max: Arbeitsbereich der Waage. Die Waage
ist bis zum angegebenen Gewichtswert als obere Grenze belastbar.
Wägetisch: Analysenwaagen und hochauflösende Präzisionswaagen
müssen erschütterungsfrei aufgestellt werden. Hierzu eignen
sich massive Steinplatten, die entweder auf Wandkon- solen
oder auf stabilen Tischuntergestellen ruhen. Sie dürfen
ihre horizontale Lage auch bei Druck auf die Steinplatte
nicht ändern.
Wägewert: Anzeige der Waage nach Abklingen des Einschwingvorgangs.
Dies wird meistens durch Aufleuchten der Gewichtseinheit
( g) / (kg ) angezeigt. Jetzt kann das Wägeergebnis korrekt
abgelesen, oder ausgedruckt werden.
Windschutz: Schutzvorrichtung um die Wägeplatte gegen
störende Luftbewegungen. Bei Präzisionswaagen mit Ablesbarkeit
d < 10 mg notwendig. Immer vorhanden bei Analysenwaagen.
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Z
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Ziffernschritt: >> Ablesbarkeit
Zertifikat: >>
Kalibrierschein
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001: Die Zertifizierung
wird ausgesprochen, wenn z. B. ein Betrieb den Nachweis
erbringt, daß er alle Anforderungen des Qualitäts-Managements-Systems
nach DIN EN ISO 9001 umgesetzt hat.
Er erhält nach erfolgreichem Abschluß mehrerer Audits ein
Zertifikat gemäß dem Qualitäts- Managements-Systems DIN
EN ISO 9001.
Dieses Zertifikat hat eine völlig andere Bedeutung, als
ein DKD-Kalibrierzertifikat,
welches die meßtechnischen Eigenschaften eines Meßgerätes
(z. B. einer Waage oder eines Gewichtsstückes) bescheinigt.
Die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ist auch nicht identisch
mit der Akkreditierung,
da heirmit keine Aussagen mit international anerkannter
Wirkung verbunden sind.
Zulassung einer Waage: Diese wird von einer Bundesanstalt
z. B. PTB ausgesprochen.
Eine Waage kann nur geeicht werden, wenn eine
Bauart-Zulassung vorhanden
ist
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Information |
Tel.: +49 (0)7843-994540
Fax: +49 (0)7843-994856
| Öffnungszeiten |
Mo.-Do.
Fr. |
9:00-18:00 Uhr
9:00-16:00 Uhr |
| Sa.+So. |
geschlossen |
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